AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag

Er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme der Maklerdienste oder der Angebotsangaben sowie Auswertung von den mir gegebenen Nachweisen genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Eine Ausnahme bildet hier ausschließlich die Vermittlung von privatem Wohnraum, diese bedarf grundsätzlich der Schriftform.

2. Maklercourtage

Kommt es Aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig: 1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages für Wohnraum: 5,95 (inkl. 19 % MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, zu zahlen durch 2,975 % Käuferseite und zu 2,975 % Verkäuferseite (inkl. 19 % MwSt.). Mit der derzeitig geltenden Mehrwertsteuer. 2. Bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages: 3,57 (inkl. 19% MwSt.) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von einem Jahr, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Alle Gebühren entstehen und sind fällig bei Vertragsabschluss.

3. Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

4. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Koller Immobilien innerhalb von 3 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

5. Doppeltätigkeit

Koller Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

6. Schadenersatz

Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Empfänger haftet gegenüber der Firma Koller Immobilien in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

7. Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Koller Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

8. Datenschutz

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

9. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen mit der Firma Koller Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

11. Geldwäsche:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Koller Immobilien in Hannover nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

 


Malte Koller
Sonnenweg 36
30171 Hannover

Tel.: 0163 7842605

E-Mail: info@koller-immobilien.com

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Information

Diese Webseite setzt technisch notwendige Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schließen